Tagespflege

Tagespflege -  Betreutes Wohnen

Tagespflege – Betreutes Wohnen

Die Tagespflege erfüllt den Zweck, pflegebedürftige Menschen auch weiterhin im häuslichen Umfeld belassen zu können.

Der persönliche Pflegebedarf geht dabei weit über das normale Maß hinaus, was die ambulante Pflege zu leisten vermag.

Der Pflegebedarf ist jedoch nicht so hoch, dass ein Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig ist.

Die Besucher der Tagespflege verbleiben weiterhin in ihrer eigenen Wohnung, werden aber vormittags von Zuhause abgeholt und in die Tagespflegeeinrichtung gefahren.

Dort werden Sie von ausgebildeten Pflegekräften und Sozialarbeitern betreut und am Abend wieder in die eigene Wohnung zurückgebracht.

Tagespflege kommt beispielsweise zum Tragen, wenn der Pflegebedürftige eine psychische Krankheit aufweist, die eine über den Tag verteilte psychiatrisch-pflegerische Betreuung notwendig macht.

Bedeutung der Tagespflege für Demenzkranke

Auch wird die Tagespflege häufig bei Pflegebedürftigen mit der Diagnose Demenz eingesetzt.

Die Zeit zwischen der Tagespflege und dem Aufenthalt zu Hause wird in den allermeisten Fällen durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt.

Die Tagespflege wird häufig in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten.

Dies ist die Kernzeit, in denen die meisten Tagespflegeeinrichtungen ihr Angebot für Pflegebedürftige anbieten.

Die Pflegebedürftigen, die in den Tagespflegeeinrichtungen als Gäste bezeichnet werden, werden von Fahrern der Einrichtungen am Morgen abgeholt und auch wieder am Abend nach Hause gebracht.

Auch ist es möglich, dass die Pflegebedürftigen durch Angehörige in die Tagespflegeeinrichtung gebracht werden und von dort auch wieder abgeholt werden.

Hier treffen die Tagespflegeeinrichtungen individuelle Absprachen mit den Betroffenen beziehungsweise deren Angehörigen.

Grundsatz: Aktivierende Pflege

Im Gegensatz zur ambulanten Pflege, die in erster Linie die Grundpflege aber auch Teile der Behandlungspflege abdeckt, erstrecken sich die Angebote der Tagespflege in der Regel auf den psychosozialen Sektor.

In den Tagespflegeeinrichtungen werden die Pflegebedürftigen im Rahmen einer aktivierenden Pflege unterstützt und ihre noch vorhandenen Ressourcen gefördert.

Dies geschieht einerseits durch Beschäftigungen wie Bastelarbeiten, gemeinsame Spiele und Spaziergänge aber auch durch die Stärkung des Selbstwertgefühls.

Die Beschäftigung mit den Pflegebedürftigen erfolgt dabei entweder in Gruppen oder im Rahmen der Einzelbeschäftigung.

Da die Tagespflege insbesondere auch durch die Politik im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ besonders gefördert wird, gibt es im Hinblick auf die Finanzierung der Tagespflege Unterstützung durch die Pflegekasse.

Diese zahlt zusätzlich zu bisherigen Pflegeleistungen nochmals die Hälfte des Pflegegeldes für den Besuch der Tagespflegeeinrichtung.

Hierzu müssen Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

In diesem Zusammenhang gilt es zu wissen, dass jede Tagespflegeeinrichtung mit unterschiedlichen Tagessätzen arbeitet.

Angehörige und die Pflegebedürftigen sollten daher vor Unterzeichnung eines Pflegevertrages Angebote mehrerer Tagespflegeeinrichtungen einholen.

Pflegekasse gibt Zuschuss zur Tagespflege

Tagespflege

Tagespflege

Die finanzielle Unterstützung der Tagespflege erfolgt durch die Pflegekasse gemäß der vorliegenden Pflegestufen.

Bei der Pflegestufe 1 beträgt die Unterstützung der Pflegekasse monatlich derzeit rund 468 Euro, bei der Pflegestufe 2 beträgt der monatliche Pflegesatz derzeit 1144 Euro bei der Pflegestufe 3 unterstützt die Pflegekasse den Pflegebedürftigen mit monatlich rund 1612 Euro Zuschuss zu den Kosten der Tagespflege.

Für Demenzkranke gibt es auch für die Pflegestufe 0 eine finanzielle Unterstützung.

Diese beträgt monatlich derzeit 231 Euro.

Der Zuschuss der Pflegekasse bei Demenz in der Pflegestufe 1 beträgt abweichend vom normalen Pflegesatz 689 Euro, die Unterstützung bei Demenz in der Pflegestufe 2 beträgt 1298 Euro.

Der Pflegesatz in der Pflegestufe 3 ist für Demenzkranke hingegen genauso hoch wie bei anderen Diagnosen.

Die Rechtsgrundlage für die Zuschüsse der Pflegekasse stellt das sogenannte Pflegestärkungsgesetz dar, was die bisherige Rechtsgrundlage für die Pflegesätze außer Kraft gesetzt hat.

Sinn und Zweck des Pflegestärkungsgesetzes ist es unter anderem, die neu geschaffene Pflegestufe 0 und dem besonderen Pflegebedarf bei Demenz Rechnung zu tragen.

Pflegebedürftige, die keine Pflegestufe besitzen, können Tagespflegeeinrichtungen ebenfalls besuchen, müssen aber den jeweils geltenden Tagessatz wie auch die An-und Abfahrt selbst bezahlen.

Entlastung für pflegende Angehörige

Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten zudem an, einen kostenlosen Schnuppertag mit erleben zu können.

Dieses Angebot sollte in jedem Fall angenommen werden.

So kann der Pflegebedürftige feststellen, ob er sich in der Tagespflegeeinrichtung wohlfühlt und das dort vorhandene Pflegepersonal qualifizierte Arbeit leistet.

Auch lässt sich so feststellen, ob das in der Tagespflegeeinrichtung angebotene Mittagessen qualitativ hochwertig ist.

Die Tagespflege hat für pflegende Angehörige den Vorteil, dass sie diese bei ihrer Pflege unterstützen.

Insbesondere Angehörige, die einen Demenzkranken versorgen, fühlen sich oftmals aufgrund der durch die Demenz gezeigten Symptome überlastet.

Die Tagespflege hilft den pflegenden Angehörigen diese zu entlasten und bietet Ihnen somit mehr Lebensqualität.

Dadurch ist es den pflegenden Angehörigen möglich, persönlich wieder Kraft zu tanken, was letztlich auch dem Umgang mit dem Pflegebedürftigen wieder zugutekommt.

Tagespflege als Teil der psychosozialen Wiedereingliederung

Im Hinblick auf die psychiatrische Tagespflege bietet sich den Betroffenen die Möglichkeit, während der Betreuungszeit persönliche Hilfe durch Sozialarbeiter, Psychologen und speziell ausgebildetes Pflegepersonal in Anspruch nehmen zu können.

Dadurch werden die persönlichen Ressourcen der Betroffenen gefördert und es ist für dieses Patientenklientel oftmals möglich, die Tagespflege als Teil der Wiedereingliederung beispielsweise in das Berufsleben oder im Hinblick auf die Wiedereingliederung in ein normales Leben, im Sinne eines selbstbestimmten Lebens zu verstehen.

Auch bietet die Tagespflege für psychisch kranke Pflegebedürftige die Möglichkeit, Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen halten zu können.

Die Tagespflegeeinrichtungen halten bei ergänzender ambulanter Betreuung zudem engen Kontakt zu dem betreuenden ambulanten Pflegedienst.

Dadurch ist es möglich, eine institutionsübergreifende aktivierende Pflege zu gewährleisten, die unabhängig von der zu betreuenden Institution damit in besonderem Maße dem Pflegebedürftigen zugutekommt.

Kindertagespflege

Eine besondere Form der Tagespflege stellt die Kindertagespflege dar.

Sie gilt als Leistung der Kinder-und Jugendhilfe.

Gesetzlich ist die Kindertagespflege im SGB VIII und hier insbesondere in den §§ 22-26 geregelt.

Zu den Kinder Tagespflegeeinrichtungen zählt neben der Kindertagesstätte, dem Kindergarten, Kinderhort und der Kinderkrippe auch die medizinisch-pflegerische Betreuung von Kindern.

Gesetzlich gilt die Kindertagespflege jedoch in der Regel ausschließlich als Leistung der Kinder-und Jugendhilfe, es sei denn, das eine medizinische Diagnose sich hinzugesellt.

Abgrenzung Tagespflege von Kurzzeitpflege

Die Tagespflege ist zudem von der sogenannten Kurzzeitpflege abzugrenzen.

Während bei der Tagespflege die Pflegebedürftigen ausschließlich am Tage in der Pflegeeinrichtung sind und den Abend und die Nacht im eigenen Haushalt verbringen, befinden sich die Pflegebedürftigen bei der Kurzzeitpflege Tag und Nacht in der Pflegeeinrichtung.

Die Kurzzeitpflege stellt somit eine besondere Form der stationären Pflege dar.

Neben der psychosozialen Betreuung erfolgt in der Tagespflegeeinrichtung auch die medizinisch-pflegerische Betreuung.

Deshalb arbeiten in Tagespflegeeinrichtungen nicht nur Sozialarbeiter, Psychologen und Heilerziehungspfleger, sondern auch examiniertes Pflegepersonal.

Medizinisch-pflegerische Versorgung durch examiniertes Pflegepersonal sichergestellt

Letzteres ist beispielsweise ausschließlich für die Gabe von Medikamenten verantwortlich.

Auch bei Pflegebedürftigen mit Trachealkanülen, Infusionsgaben, Injektionen (zum Beispiel im Rahmen des Diabetes mellitus Typ II) oder bei Pflegebedürftigen mit Peg-Sonden (Ernährung über eine in die Bauchdecke eingelassene Sonde) erfolgt die pflegerische Betreuung ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal.

Die Tagespflege ermöglicht somit eine ganzheitliche Betreuung, die einerseits die psychosoziale Komponente, andererseits aber auch die medizinisch-pflegerische Versorgung abdeckt.

Dies bedeutet, dass auch Pflegebedürftige mit Inkontinenz in Tagespflegeeinrichtungen durch ausgebildetes Pflegepersonal adäquat versorgt werden können.

Fazit: Tagespflege eine sinnvolle Einrichtung

Somit bietet die Tagespflege die Möglichkeit, als Pflegebedürftiger auch weiterhin im eigenen Haushalt leben zu können und den Tag in Gesellschaft verbringen zu können, ohne in den eigenen vier Wänden isoliert zu sein.

Auch dies ist ein großer Vorteil der Tagespflege.

Diese ermöglicht insbesondere älteren Menschen der psychosozialen Vereinsamung entgegenzuwirken.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Tagespflege sowohl in psychosozialer Hinsicht wie auch im Hinblick auf die pflegerische Versorgungsleistung eine wichtige Einrichtung darstellt, die einen Aufenthalt im Pflegeheim entbehrlich macht.

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