Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen

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Betreutes Wohnen liegt im Trend. Das hat aber keineswegs vornehmlich wirtschaftliche Gründe. Vielmehr gestattet es den Menschen, die es nutzen wollen, ihre Individualität und ihre Privatsphäre weitgehend zu erhalten.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen

Nun gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, wie betreutes Wohnen umgesetzt werden kann.

Danach kann das betreute Wohnen auch auf die Wohnung oder das Haus angewandt werden, in dem die betreffenden Menschen schon vorher gelebt hatten.

Andererseits gibt es aber auch spezielle Wohnanlagen, die gezielt für betreutes Wohnen konzeptioniert und gebaut wurden und werden.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Umbau oder Neubau von Projekten zum betreuten Wohnen lässt sich nie pauschal beantworten

Zwar handelt es sich hier augenscheinlich nur um zwei Optionen, doch bei genauerer Betrachtung wird schnell klar, dass auch hier vielfältige „Zwischenlösungen“ und alternative Lösungsansätze verfolgt werden können.

Für die Träger von betreutem Wohnen stellt sich dann gleichermaßen für Menschen, die sich für betreutes Wohnen als Wohnform entschließen, die Frage, ob nun ein Umbau oder Neubau für betreutes Wohnen besser wäre.

Als Architektenbüro, das seit Jahrzehnten Pflegeeinrichtungen und damit auch Wohnraum für betreutes Wohnen plant und ausführt, verfügen wir über einen derart reichhaltigen Erfahrungsschatz, dass wir feststellen müssen, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Die Betreuung beim betreuten Wohnen ist auf das Notwendigste reduziert

Betreutes Wohnen an sich ist nämlich kein geschützter Begriff. Er definiert damit auch keinen grundsätzlichen Rahmen. Stattdessen kann das betreute Wohnen aber sehr vielschichtig ausfallen. Nicht nur bei den Zielgruppen (Behinderte, ältere Menschen, kranke Menschen usw.) gibt es erhebliche Unterschiede.

Auch beim Umfang der Pflege muss deutlich unterschieden werden. Doch um den zum betreuten Wohnen gehörigen Pflegeaufwand besser greifen zu können, zunächst eine Erklärung dazu. Die Pflege, die beim betreuten Wohnen fokussiert wird, ist die unterschwellige Hilfe oder die Hilfe bei einfachen Dingen im täglichen Leben.

Aus diesem Grund entfällt auch der Charakter einer „pflegenden“ Einrichtung die dann nach dem Heimgesetz bzw. dem Landesheimgesetz zu beurteilen wäre.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Das Leben soll maximal eigenständig weitergeführt werden können

Betreutes Wohnen verfolgt also den Ansatz, dass die Menschen, die sich dafür entscheiden, ein möglichst selbstständiges Leben führen. Pflege in dem Sinn wird daher auf den notwendigesten Bedarf, also auf ein Minimum, reduziert. Schließlich soll auch die Aktivität des Bewohners gefördert werden.

Dadurch entstehen auch der einigermaßen bestehende Schutz der Privatsphäre und das Beibehalten der eigenen Individualität bei der Zeitgestaltung.

So entfällt eine Rechtsberatung beispielsweise komplett aus dem Bereich des betreuten Wohnens. Wird der Pflegebedarf dagegen extrem stark intensiviert, muss berücksichtigt werden, ab wann diese Wohnform unter das Heimgesetz fällt.

Aus dieser Grundlage wiederum ergibt sich, dass schon die täglichen Einkäufe des Alltagsbedarfs durch einen Helfer unter betreutes Wohnen fallen. Andererseits kann eine gewisse Grundpflege teilweise, dann ambulant, aber natürlich auch rund um die Uhr notwendig werden.

Ob nun lediglich der tägliche Einkauf oder die 24-Stunden-Betreuung – beides ist betreutes Wohnen

Alleine aus der Art der Betreuung ergeben sich also schon wieder völlig unterschiedlichen Anforderungen. So muss bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung auch Platz für das Pflegepersonal berücksichtigt werden.

Andererseits kann aber der Pflegeaufwand zunächst aus sehr einfachen Hilfen wie dem bereits genannten Einkaufen bestehen, aber sich im Lauf der Jahre drastisch verschärfen – bis hin zur 24-Stunden-Betreuung. Nun spielt aber auch die körperliche Verfasstheit eine wichtige Rolle.

Ob nun Menschen mit Behinderungen oder auch ältere Menschen, die körperlich eingeschränkt sind – je nach individuellen und persönlichen Einschränkungen und Anforderungen muss auch barrierefreies Wohnen in einem mehr oder weniger starken Umfang beim betreuten Wohnen umgesetzt werden.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Ob nun Umbau oder Neubau von betreuten Wohnen wird genau durch diese Besonderheiten in der Antwort erschwert

Das ist nun genau der Punkt, der es so schwierig macht, einen Umbau oder einen Neubau vorzuziehen – vor allem aus Sicht des zu Betreuenden. Denn diese Frage stellt sich zum Beispiel dann, wenn sich jemand für die Wohnform des betreuten Wohnens entschieden hat und überlegt, in seiner angestammten Wohnung zu bleiben oder vielleicht eine entsprechende Eigentumswohnung zu erstehen.

Dann handelt es sich bei der angestammten Wohnung, aber eventuell auch bei der in Erwägung gezogenen Eigentumswohnung um ein Objekt, das nicht explizit für betreutes Wohnen konzipiert wurde.

Daraus ergeben sich dann wieder sofort die Fragen Umbau oder Neubau für betreutes Wohnen, die wirklich nur im Einzelfall geklärt werden können. Aber auch die Träger von betreutem Wohnen stehen oft vor der Frage, ob eine bestehende Anlage für betreutes Wohnen nun umgebaut oder doch besser neugebaut werden soll.

Beispielsweise dann, wenn eine bestehende Anlage, die ursprünglich nicht für diese Wohnform geplant war, nun doch so genutzt werden soll. Dazu kommen Anlagen, die zwar bereits für betreutes Wohnen genutzt wurden, doch nicht mehr allen Standards, die heute üblich sind, entsprechen.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Daneben müssen auch grundsätzlich beim Umbau und Neubau zu berücksichtigende Faktoren einbezogen werden

Allerdings müssen in diesem Fall auch noch andere Aspekte berücksichtigt werden. So soll eine konkrete Anlage zum betreuten Wohnen ja nicht nur einige Jahre genutzt werden. Der Nutzungszeitraum sollte sich schon zwischen mindestens 20 und 30 Jahren bewegen. Dann kommen aber auch herkömmliche bautechnische Fragen hinzu, die zu klären sind.

Kann ein älteres Gebäude überhaupt noch so umgebaut werden, dass auch energetische Fragen geklärt werden können? Wenn es nämlich um Energieeinsparungen von 30 oder 40 Prozent geht, ist das eine berechtigte Frage der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage. Selbstverständlich ist dann daneben auch noch der allgemeine Zustand der Bausubstanz ausschlaggebend.

Neubau oder Umbau Betreutes Wohnen: Ihr über Jahrzehnte erfahrenes und kompetentes Architektenbüro für den Um- und Neubau hin zum betreuten Wohnen

Als Fazit, ob nun Neubau oder Umbau beim betreuten Wohnen und dabei wieder unabhängig, ob nun durch den zukünftigen Bewohner selbst oder auch durch einen Träger: eine grundsätzliche und pauschale Beurteilung kann nicht getroffen werden.

Was aber stattdessen auf jeden Fall zu berücksichtigen und dringend zu empfehlen ist: das Architektenbüro, das mit dieser Frage betreut wird, sollte über einen entsprechenden Erfahrungsschatz mit Planung und Bau von Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen haben.

Das beinhaltet natürlich auch das Bauen im Bestand, Sanieren und Modernisieren.

Unser Architektenbüro ist seit mehreren Jahrzehnten mit Beratung, Planung und Ausführung von solchen Pflege- und Wohnprojekten betraut – auch, was Sanierungen und Modernisierungen von Seniorenimmobilien betrifft.

Aber auch wir können Ihnen erst nach ausführlichen Beratungsgesprächen mit Ihnen sowie einer nicht weniger intensiven Bestandsanalyse und Beurteilung erklären, ob Umbau oder Neubau für Ihr Projekt zum betreuten Wohnen nicht besser sei.

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